Sprengstoffe

Kategorie: Dienstanweisungen Geschrieben von Lutz Griesbach

 

Merksätze für den Fund sprengstoffverdächtiger Gegenstände:


Welche Art unkonventioneller Sprengvorrichtung mit ihren zahlreichen Varianten von Zündauslöseverfahren ein Täter auch immer gewählt haben mag, dem sprengstoffverdächtigen Gegenstand wird man dies nicht ansehen. Daher müssen folgende Merksätze beim Auffinden sprengstoffverdächtiger Gegenstände immer wieder beachtet werden:

Sei kein Held!

Hantieren mit verdächtigen Gegenständen kann, Dein Leben kosten. Gebäude- oder Sachschäden sind ersetzbar!

Unterschätze nicht die Größe eines verdächtigen Gegenstandes!

Gehe nie davon aus, daß der gefundene verdächtige Gegenstand der einzige ist!

Seine mögliche Auffälligkeit soll unter Umständen von weiteren hinterlegten Sprengvorrichtungen ablenken!

Im konkreten Verdachtsfall

Nichts auf den Gegenstand legen!

Ist der verdächtige Gegenstand dennoch bewegt, aufgenommen oder transportiert worden, beachte:

Denke immer daran: Dein erster Fehler kann Dein letzter sein!

Gerade ein Security Guard sollte diese Grundregeln beachten. Auch wenn die Betroffenen es erwarten, daß der zuerst am Tatort eintreffende Polizeibeamte bereits die Gefahr beseitigt, so sollte wenigstens ihm klar sein, dass dies nur durch den Entschärfer erfolgen kann und darf.